Allgemeine Geschäftsbedingungen kurze Version

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Datum

12.10.2016        Erstausgabe
04.05.2023        Version 2 (Logo und Design anpassen, Rechtschreibkorrekturen, grammatikalische Anpassungen, Streichung Kommunikationsmittel Fax)

 

2 Gegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die Rahmenbedingungen für sämtliche Leistungen, welche die SiBeN AG (nachfolgend „SiBeN“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt (zusammen „Vertragsparteien“).

Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang bestimmen sich nach den individuellen Vereinbarungen, insbesondere nach der Offerte und der Auftragsbestätigung (nachfolgend "Vertrag").

2.1 Dienstleistung

SiBeN erbringt unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Gefahrenermittlung und Risikoanalysen
  • Sicherheitsaudits und Arbeitsplatzgefährdungsanalysen
  • Explosions- und Brandschutzanalysen
  • Beratungen, insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit, integrales Risikomanagement, Hochwasser- und Naturgefahren, Explosions- und Brandschutz
  • Die Konzeptionierung und Umsetzung von Massnahmen zur Schadenminimierung in den vorgängig erwähnten Teilbereichen
  • Konzeptionierung, Durchführung oder Vermittlung von Aus- und Weiterbildungen in den vorgängig erwähnten Teilbereichen

 

3 Vertrag

3.1 Offerte und Auftragsbestätigung

Verträge zwischen SiBeN und dem Kunden kommen mit der Rücksendung der unterzeichneten Offerte, durch eine Bestellung per E-Mail oder einer mündlichen Bestellung mit Bezug auf die Offerte durch den Kunden zustande.

Bei mündlichen Bestellungen wird von SiBeN eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt, bei schriftlichen Bestellungen kann diese auf Wunsch zugestellt werden. Die Zustellung durch SiBeN kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Gültigkeit von Angeboten ist auf 30 Tage ab Angebotsdatum befristet und gilt nur für den bezeichneten Adressaten.

3.2 Preise

Sämtliche Preisangaben und Stundenansätze verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger anderer Abgaben und Versandkosten.

SiBeN kann die Preise jederzeit anpassen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist analog der Kündigungsfrist gemäss Vertrag. Sie informiert den Kunden bis spätestens am 15. des Monats. Die neuen Preise gelten automatisch, wenn der Kunde die vertragliche Beziehung nicht fristgerecht kündigt.

3.3 Vertragsrüktritt

Spätere Veränderungen oder die Annullierung des Vertrages durch den Kunden sind nur nach Rücksprache mit SiBeN möglich. Die dadurch entstandenen Kosten und bereits erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

SiBeN behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Leistungen nicht zum Abschluss zu bringen, wenn sich bei der Abwicklung des Vertrages herausstellt, dass der Kunde SiBeN nicht sämtliche erforderlichen Grundlagen zur Kenntnis gebracht hat, sich Vorgaben von Dritten (z.B. Behörden, Versicherungen etc.) geändert haben, oder Teilnehmer von Schulungen das erforderliche Wissen nicht vorweisen. Die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachte Leistung und das Honorar sind durch den Kunden zu tragen, die restliche Vertragssumme wird nicht geschuldet. Allfällige finanzielle, materielle oder persönliche Schäden des Kunden oder von Dritten werden nicht durch SiBeN getragen (siehe auch Punkt 4.5).

3.4 Leistung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. SiBeN entscheidet frei und abschliessend über das Vorgehen, die eingesetzten Methoden und Hilfsmittel. SiBeN erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig. Die Nennung von Personen in dem Vertrag ist immer unverbindlich. Die Leistungen können auch von anderen Personen erbracht werden. SiBeN kann für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte beiziehen.

Zusätzlich anfallende Kosten für auf Wunsch des Kunden beigezogene Dritte sind durch diesen zu tragen. Berichte der SiBeN werden in deutscher Sprache abgefasst. Geforderte Übersetzungen werden zu den üblichen Ansätzen verrechnet und durch externe Partner verfasst.

3.4.1 Fristen

Die in dem Vertrag genannten Termine sind verbindlich, wenn diese ausdrücklich so bezeichnet sind.

Die Fristen verlängern sich automatisch, wenn SiBeN durch Umstände in Verzug gerät, welche der Kunde oder Dritte zu vertreten haben, oder bei technisch bedingten Ausfallzeiten, welche nicht durch die SiBeN oder ihre Lieferanten zu vertreten oder zu beeinflussen sind, beispielsweise Nichtverfügbarkeit von Servern oder Leitungen, Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung wesentlicher Materialien oder behördlicher Massnahmen.

Werden verbindlich vereinbarte Termine aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Hält SiBeN einen verbindlichen Termin nicht ein, so muss der Kunde SiBeN mindestens einmal schriftlich und eingeschrieben mahnen, und eine Nachfrist von mindestens 30 Arbeitstagen zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Falls eine Nachlieferung bzw. Nachbesserung seitens SiBeN nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist möglich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, und hat das Recht auf Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.4.2 Voraussetzung und Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Dienstleistungen der SiBeN bedingen eine starke Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere ist er verpflichtet, die zur gehörigen Vertragserfüllung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten, Informationen und Auskünfte der SiBeN jeweils rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde bestätigt, dass er sich über die Methodik, Vorgehensweise, Projektorganisation und die zu erwarteten Ergebnisse informiert hat und damit einverstanden ist. Der Kunde informiert SiBeN über besondere Voraussetzungen und Geschehnisse sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, die für die Ausführung der Arbeiten der SiBeN von Bedeutung sind. Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere auch Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig, ist er für sämtliche Folgen verantwortlich. Allfällige daraus resultierende

Zusatzkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Der Ersatz von weiterem daraus entstehendem Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die der SiBeN zur Verfügung gestellten Unterlagen (Schemata, Gebäudeaufmasse, Spezifikationen, Konformitätserklärungen oder Bedienungsanleitungen) vom Kunden selber aufbewahrt werden.

3.5 Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung des Honorars und der Spesen für Leistungen von SiBeN. Die Aufwände und Kosten der SiBeN sind in dem Vertrag festgelegt. Wurde zur Erbringung einer Dienstleistung ein Pauschalbetrag vereinbart, und wurden SiBeN nicht sämtliche zur Offertenstellung erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen zur Kenntnis gebracht, oder haben sich diese nach der Offertenstellung verändert, bleibt eine Erhöhung der in der Offerte genannten Vergütung ausdrücklich vorbehalten.

Dasselbe gilt für die Erschwerung oder Erweiterung der Arbeiten aufgrund nachträglicher Anforderungen des Kunden, oder wegen Eintreten besonderer Umstände, die zum Zeitpunkt der Offertenstellung nicht voraussehbar waren. Sämtliche im Leistungsumfang des Vertrages nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen, werden zu den aktuell gültigen Stundenansätzen der SiBeN in Rechnung gestellt, zzgl. die Kosten für Ausrüstung oder Material.

Barauslagen, Spesen (z.B. Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung) und die Beschaffung von Spezialgeräten werden dem Kunden weiterverrechnet.

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist der Betrag in Schweizer Franken geschuldet,netto zahlbar innert 30 Tagen ab  Rechnungsdatum. Danach sind Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. geschuldet.

3.6 Verzug

Befindet sich der Kunde in Verzug, kann SiBeN die Erbringung weiterer Leistungen nach eigenem Ermessen von der Begleichung offener Rechnungen der Leistung von Vorauszahlungen durch den Kunden abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzforderungen der SiBeN bleiben vorbehalten.

 

4 Schulungen

Der Inhalt und der Umfang der Schulungen bestimmen sich nach dem Vertrag und der Kursbeschreibung. SiBeN entscheidet frei über den Inhalt und die Durchführung der Schulungen sowie die Anforderungen an die Teilnehmer. Die Nennung von Referenten ist unverbindlich. Im Schulungspreis inbegriffen sind die Schulung und das Unterrichtsmaterial. Weitere Leistungen müssen ausdrücklich im Vertrag zugesichert sein.

Schulungen können durch SiBeN oder durch von SiBeN bestimmten Partnerorganisationen durchgeführt werden. Sind vom Kunden spezielle Zertifikate oder Branchenlösungen erwünscht, muss dies vom Kunden mitgeteilt werden und in der Offerte enthalten sein. Andernfalls können keine Zertifikate abgegeben werden.

4.1 Zahlung

Angebotene Schulungen, Aus- und Weiterbildungen müssen im Voraus bezahlt werden. Ohne Zahlungseingang bis zum vereinbarten Zahlungsdatum nach Angebot ist jegliche Anmeldung ungültig und der angemeldete Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Schulung.

4.2 Annullationskosten

Bei einer Abmeldung werden die Schulungskosten in Prozenten des Rechnungstotals wie folgt in Rechnung gestellt:

Mehr als 40 Tage vor Beginn: 10%
30 – 39 Tage vor Beginn: 30%
21 – 29 Tage vor Beginn 50%
10 – 20 Tage vor Beginn: 75%
1 – 9 Tag vor Beginn sowie Nichterscheinen: 100 %

Die Entsendung bzw. die Teilnahme von Ersatzeilnehmern an der Schulung ist möglich, Mehraufwände werden nach Aufwand verrechnet.

SiBeN behält sich das Recht vor, Schulungen jederzeit zu annullieren. Eine Annullierung berechtigt nicht zu Schadensersatz. Die Kurskosten werden im Umfang der noch nicht in Anspruch genommenen Leistung zurückerstattet.

 

5 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum (Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht etc.) bezüglich Dienstleistungen und Produkten der SiBeN verbleiben bei SiBeN oder gehen, soweit und sofern sie nicht bei SiBeN entstehen, an diese über. Während der Vertragslaufzeit steht dem Kunden ein Nutzungsrecht an den für ihn bestimmten Arbeitsergebnissen zu. Zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen von SiBeN sowie zur Vervielfältigung, Verbreitung, Modifikation, oder Verknüpfung von Inhalten, Services oder Software ist der Kunde nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von SiBeN berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt Testergebnisse und Berichte für den Einsatz im und fürs Unternehmen auszudrucken, zu kopieren oder abzuändern. Wird dies dennoch getan, erlischt jeglicher Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, Analysen und Massnahmen.

Jede über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse ist durch SiBeN zu genehmigen, und soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vergütungspflichtig.

SiBeN hat das Recht Ideen, Konzepte und Verfahren, welche es bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

 

6 Geheimhaltung und Datenschutz

Alle Rechte an geistigem Eigentum (Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht etc.) bezüglich Dienstleistungen und Produkten der SiBeN verbleiben bei SiBeN oder gehen, soweit und sofern sie nicht bei SiBeN entstehen, an diese über. Während der Vertragslaufzeit steht dem Kunden ein Nutzungsrecht an den für ihn bestimmten Arbeitsergebnissen zu. Zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen von SiBeN sowie zur Vervielfältigung, Verbreitung, Modifikation, oder Verknüpfung von Inhalten, Services oder Software ist der Kunde nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von SiBeN berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt Testergebnisse und Berichte für den Einsatz im und fürs Unternehmen auszudrucken, zu kopieren oder abzuändern. Wird dies dennoch getan, erlischt jeglicher Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, Analysen und Massnahmen.

Jede über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse ist durch SiBeN zu genehmigen, und soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vergütungspflichtig.

SiBeN hat das Recht Ideen, Konzepte und Verfahren, welche es bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

6.1 Datenverlust

SiBeN verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten. SiBeN ist jedoch nicht für die Langzeitspeicherung von Daten sowie deren Wiederherstellung (Backup and Restore) verantwortlich.

Angriffsversuche, bzw. erfolgreiche Angriffe und Zugriffe von Dritten (Hacker), welche einen Datenverlust, Datendiebstahl oder Einblicke in Geschäftsgeheimnisse zur Folge haben, sowie der daraus resultierende Schaden für den Kunden, obliegen nicht in der Verantwortung von SiBeN. SiBeN lehnt jegliche Ansprüche des Kunden gegenüber SiBeN ab. Dies gilt insbesondere für Daten, welche auf der SiBeN Internetplattform gespeichert werden (siehe Punkt 6).

 

7 SiBeN Extranet

SiBeN unterhält angegliedert an die Homepage ein Extranet für Kunden. Der Kunde kann unter Angabe von einem Benutzernamen und Passwort auf eine nur ihm zugängliche und geschützte Plattform zugreifen. Dies ermöglicht es den Vertragsparteien, Daten, Aufträge, Informationen und Neuigkeiten für laufende, bzw. bereits erledigte Aufträge schnell und einfach zu verwalten.

Die Nutzung der Plattform ist individuell. Der Kunde ist für die zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich (siehe Punkt 6). Der Kunde ist selber für den Schwierigkeitsgrad und die regelmässige Änderung des gewählten Passwortes verantwortlich. Die Weitergabe des Benutzernamens und des Passwortes sind verboten. SiBeN ermöglicht einen persönlichen Zugang pro User.

 

8 Lieferung von Waren

SiBeN verkauft oder vermittelt Waren sowie bietet deren Montagen an, welche die im Punkt 2.1 beschriebenen Dienstleistungen unterstützen, bzw. im Anwendungsgebiet verwendet werden.

8.1 Liefer- und Montagebedingungen

SiBeN beschränkt die Lieferungen auf das Gebiet der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson.

Ohne gegenteilige Abmachungen werden Bestellungen als reguläre Postsendungen an die letzte durch den Kunden mitgeteilte Adresse verschickt. Die genauen Lieferkosten werden in der Auftragsbestätigung beziffert. Sie gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung der Lieferung bei SiBeN auf den Kunden über.

Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, welche SiBeN nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gewerke für die Mitarbeiter der SiBeN frei zugänglich sind. Vom Kunden verschuldete Verzögerungen der Montagearbeiten vor Ort werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.

8.2 Eigentumsvorbehalt

SiBeN bleibt Eigentümerin ihrer gesamten, allenfalls schon montierten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag mit dem Kunden vollständig erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von SiBeN erforderlich sind, mitzuwirken. Die SiBeN ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

8.3 Rückgabe und Umtausch

SiBeN gewährt ein Rückgabe- bzw. Umtauschrecht auf Standardartikel von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Rücksendung der Ware muss in einwandfreiem Originalzustand und in der Originalverpackung erfolgen. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Waren werden nicht zurückgenommen.

Für den in Zusammenhang mit dem Umtausch/der Rückgabe entstandenen Aufwand werden dem Kunden 10% des Nettowarenwertes zzgl. Porto- und Verpackungskosten verrechnet. Ausgenommen vom Umtausch- und Rückgaberecht sind Sonder- und Einzelanfertigungen.

8.4 Gewährleistung

SiBeN übernimmt bei Verträgen mit Konsumenten während zwei Jahren seit Kaufabschluss Gewähr für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des erworbenen Produktes. Bei Verträgen mit gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte, bzw. montierte Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel sofort, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung bzw. erfolgter Montage, schriftlich zu melden. Versteckte Mängel muss er sofort, spätestens aber innert 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich melden. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Meldung, so erlöschen seine Gewährleistungsansprüche.

Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

SiBeN kann die Gewährleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz, oder durch Rückerstattung des Kaufpreises erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn.

Nicht unter die Gewähr fallen normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind.

8.5 Haftung

Andere Ansprüche des Kunden – unabhängig vom Rechtsgrund – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die SiBeN, ihre Hilfspersonen und allfällige Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

9 Generelle Haftung

Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, welche aufgrund von Pflichtverletzungen seinerseits entstehen, insbesondere aufgrund von nicht, nicht pünktlicher oder schlechter Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten. SiBeN schliesst jegliche Haftung diesbezüglich aus und behält sich Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

SiBeN haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Verschulden. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit und für Leistungen Dritter sowie für Hilfspersonen wird die Haftung ausgeschlossen. Zudem haftet SiBeN nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsverluste. SiBeN haftet auch nicht, wenn sie die Erbringung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrechen oder ganz einstellen muss. Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare erhebliche Betriebsstörungen, Grippefälle, Pandemien, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen, Anweisungen der Obrigkeit, besonders intensive Naturereignisse, kriegerische Ereignisse und Aufruhr.

Beiträge und Inhalte auf dem SiBeN Extranet können von SiBeN, von externen Fachexperten oder anderen Kunden stammen. Inhalte und Beiträge von Dritten müssen sich nicht mit den Ansichten von SiBeN decken. SiBeN übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für diese Inhalte, noch für Schäden, welche von ihr zur Verfügung gestellte Daten verursachen.

 

10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen und Offerten sowie die Kündigung und allfällige Abmahnungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Die AGB können einseitig durch SiBeN abgeändert werden. SiBeN informiert den Kunden entsprechend, beispielsweise im Internet oder per E-Mail. Die neuen AGB gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen SiBeN und dem Kunden auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.

Die aktuellsten AGB sind jederzeit auf www.SiBeN.ch abrufbar. Die Verrechnung von gegenseitigen Forderungen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vertragsparteien. Die unterzeichnenden Personen bestätigen jeweils mit

ihrer Unterschrift, dass sie über die für den Abschluss dieses Geschäfts notwendige Unterschriftsberechtigung verfügen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. SiBeN ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem

Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an mit ihr verbundenen Gesellschaften abzutreten. Eine Abtretung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von SiBeN, bzw. ihres Rechtsnachfolgers.

Beim Auftreten möglicher Konflikte sind die Vertragsparteien verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Vertragsparteien bemühen sich um eine aussergerichtliche Lösung, beispielsweise auch unter Mitwirkung eines/einer Mediators/in.

10.1 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von SiBeN das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt das am Sitz von SiBeN, aktuell 9470 Buchs SG, zuständige Gericht als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

10.2 Andwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen mit SiBeN unterstehen ausschliesslich Schweizerischen Rechts, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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